24-STUNDEN-SERVICE
Telefon 04381 - 40 140
Vorsorge
Der Vorsorgevertrag

Viele Menschen möchten im Vorwege ihre Bestattung selbst regeln, weil sie nicht nur für ihr Leben, sondern auch für ihren Tod die Verantwortung übernehmen und außerdem ihren Hinterbliebenen den Abschied durch die eigenen Entscheidungen erleichtern wollen.

Dies bedeutet für die eigene Bestattung nach den persönlichen Wünschen Vorkehrungen zu treffen. Wir beraten und unterstützen Sie dabei, Ihre Vorstellungen und Wünsche in einem Vorsorgevertrag festzulegen. Dazu gehören beispielsweise die Art der Bestattung, die Wahl des Friedhofes, des Sarges oder der Urne, des Blumenschmuckes, der Musik und die Gestaltung der Trauerfeier. Ihre Bestimmungen werden durch den Vorsorgevertrag rechtskräftig und nach dem Tod ausgeführt.

Anhand der von Ihnen ausgewählten Bestattungsart lassen sich die Kosten einschätzen, sodass Sie die Möglichkeit haben, diese schon zu Lebzeiten abzusichern. Auf diese Weise können Sie ihre Familie finanziell, aber auch im Hinblick auf die Planung der Bestattung, entlasten, bei der eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen ist.
Die Sterbegeldversicherung

Zum 01.01.2004 wurde das Sterbegeld für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Daher tragen die Angehörigen eines Verstorbenen die gesamten Kosten der Bestattung, sofern keine private Vorsorge getroffen wurde.

Eine solche private Vorsorge zur Absicherung der Bestattungskosten kann über die Sterbegeldversicherung erfolgen. Sie werden von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten, und wir helfen Ihnen, die für Sie geeignete Versicherung zu finden. Diese Form der finanziellen Vorsorge hat viele Vorteile, hier einige Beispiele:

• Aufnahme bis zum 85. Lebensjahr
• Sehr günstige Beiträge
• Flexible Zahlungsmodalitäten
Das Treuhandkonto

Als Alternative zur Sterbegeldversicherung bieten wir ihnen die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages Ihr für die Bestattungsfinanzierung vorgesehenes Kapital auf einem Treuhandkonto bei uns anzulegen. Dieses Konto ist zweckgebunden, und der im Todesfall verfügbare Betrag wird deshalb ausschließlich für die Bestattung verwendet, wie dieser im Vorsorgevertrag von Ihnen festgelegt wurde. Diese Form der Vorsorge sichert die mit uns vereinbarten Leistungen ab.

Im Sterbefall erfolgt die Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Betrages inklusive Zinsen an uns. So können wir unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber uneingeschränkt erfüllen. Nach Erbringung unserer Leistungen erfolgt die Abrechnung, ergibt sich ein Überschuss, so wird dieser an die Erben ausgezahlt. Auch hier einige Beispiele für die Vorsorge mittels eines Treuhandkontos:

• Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
• Kontoführung mit jährlichem Ausweis der Zinserträge
• Individuelle Vertragsgestaltung
Bestattungen Liebe
Plöner Straße 20
24321 Lütjenburg
Telefon 04381 - 40 140
info@bestattung-liebe.de